Verhaltenskodex


Dieser Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeitenden unseres Hauses weltweit bindend. Er dient als Leitbild für ein ethisch einwandfreies Handeln nach unseren Werten und unserer Identität. Darüber hinaus soll er aber auch grundsätzlich die Sensibilität dafür fördern, Verhalten zu erkennen, welches nicht mit unserer Identität übereinstimmt. Es werden grundlegende, weltweit gültige Verhaltensstandards beschrieben, welche wir von jedem Mitarbeitenden erwarten. Die MTM GmbH toleriert keine Rechtsverletzungen und wird keinen dafür Verantwortlichen vor Sanktionen durch die Behörden schützen. Verstöße gegen Gesetze, internationale Standards und interne Vorschriften können Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen (einschl. der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) und zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.
Wir, die MTM GmbH, erwarten, dass alle unsere Mitarbeitenden in Übereinstimmung mit diesem Verhaltenskodex handeln und sich hierbei über die Verantwortung gegenüber des guten Rufs unseres Unternehmens bewusst sind.
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Inhaltsverzeichnis





1. MENSCHENRECHTE, ARBEITS- UND SOZIALSTANDARDS


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h5>2. VERHALTEN GEGENÜBER MITARBEITENDEN

3. GESUNDHEIT UND ARBEITSSICHERHEIT

4. KARTELLRECHT

5. KORRUPTION

6. GESCHENKE, ZUWENDUNGEN UND ANDERE VORTEILE

7. INTERESSENKONFLIKTE

8. IT-SICHERHEIT

9. DATENSCHUTZ

10. EXPORTKONTROLLE

11. GELDWÄSCHE

12. SCHUTZ DES FIRMENEIGENTUMS UND DES EIGENTUMS VON GESCHÄFTSPARTNERN

13. GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN MIT LIEFERANTEN

14. UMWELT- UND KLIMASCHUTZ

15. VERANTWORTUNGSBEWUSSTE BESCHAFFUNG VON ROHSTOFFEN

16. UMSETZUNG DES VERHALTENSKODEX
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1. Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards
Unser Haus handelt in Übereinstimmung mit den international anerkannten Menschenrechten, Arbeits- und Sozialstandards und hält sich strikt an die geltenden Gesetze. Die MTM GmbH hat das Ziel, dass alle Mitarbeitenden in Übereinstimmung mit den international anerkannten Menschenrechten sowie den wesentlichen Arbeits- und Sozialstandards handeln. Die MTM GmbH setzt sich insbesondere ein -für die Abschaffung jeglicher Form von Kinder- und Zwangsarbeit, -das Prinzip der Nichtdiskriminierung, -die Anerkennung der Vereinigungsfreiheit, -Tarifverhandlungen und Sozialpartnerschaften, -gerechte Bezahlung und Zusatzleistungen gemäß den lokalen Marktbedingungen, -angemessene Arbeitszeiten und bezahlten Urlaub sowie -Zugang zu ausreichender medizinischer Versorgung und einer Krankenversicherung. Die MTM GmbH engagiert sich für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und hält alle entsprechenden Gesetze ein, die eine Benachteiligung insbesondere aufgrund von Alter, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Herkunft, Religion oder Behinderung verbieten. Dieser Grundsatz gilt für alle Personalentscheidungen wie Rekrutierung, Einstellung, Training, Jobwechsel, Beförderungen, Vergütungen, Zusatzleistungen, Disziplinarmaßnahmen und Kündigungen.

2. Verhalten gegenüber Mitarbeitenden
Im Hause MTM herrscht ein Diskriminierungsverbot. Alle Mitarbeitenden genießen die gleiche Wertschätzung. Die MTM Unternehmenskultur zeichnet sich dadurch aus, dass alle Mitarbeitenden einander fair, vertrauensvoll und offen sowie mit Verständnis und Toleranz begegnen. Entsprechend erwarten wir von den Mitarbeitenden einen sachorientierten, freundlichen und fairen Umgang mit Kolleg*innen auf allen Ebenen und in allen Unternehmensbereichen. Auf die Privatsphäre der Mitarbeitenden ist Rücksicht zu nehmen. Wir fordern alle Mitarbeitenden auf, zu einer Atmosphäre respektvollen Miteinanders beizutragen, in der jegliche Art von persönlicher Belästigung ausgeschlossen ist. Dazu gehören insbesondere Schikanen (Mobbing), unerwünschte sexuelle Annäherungen und Körperkontakte, unsittliche Angebote oder ein durch beleidigende Scherze, Bemerkungen und Erniedrigungen beeinträchtigtes Arbeitsumfeld.

3. Gesundheit und Arbeitssicherheit
Der MTM GmbH liegt der Gesundheitsschutz eines jeden Mitarbeitenden am Herzen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, die Regelungen zum Gesundheitsschutz ständig zu beachten. Die Mithilfe, Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, indem Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften unbedingt befolgt werden, wird von jedem Mitarbeitenden erwartet. Jeder Mitarbeitende nimmt an regelmäßigen Schulungen und Unterweisungen teil; hierzu gehören auch regelmäßige Schulungen zur Notfallvorsorge wie Erste-Hilfe Schulungen sowie Brandschutzmaßnahmen im Rahmen des innerbetrieblichen Stör- und Unfallmanagements. Im Fall von Notsituationen stehen im Hause MTM ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung, welche die professionelle Erstversorgung gewährleisten. Die Bereitstellung und regelmäßige Überprüfung der persönlichen Schutzausrüstung in Kombination mit arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sorgen für bestmöglichen Schutz der Mitarbeitenden bei MTM. Die Ausstattung der Arbeitsplätze erfolgt unter Berücksichtigung von Empfehlungen zur Verbesserung der Ergonomie. Die gesetzlichen bzw. tariflichen Arbeitszeitregelungen zum Schutz von Mitarbeitenden sind zu beachten. Dazu besteht im Unternehmen ein transparentes und vertrauenswürdiges System zur Erfassung von Arbeitszeiten. Die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten beim Führen von Firmenfahrzeugen sind stets einzuhalten. Erholungsurlaub dient der Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden und ist im jeweiligen Jahr auch anzutreten.

4. Kartellrecht
Es entspricht der Geschäftspolitik von MTM, den fairen Wettbewerb zu fördern. Es wird deshalb von allen Mitarbeitenden erwartet, sich strikt an das geltende Kartellrecht zu halten. Absprachen zwischen Wettbewerbern und abgestimmte Verhaltensweisen zwischen Wettbewerbern („horizontale Absprachen“) sind verboten, wenn sie darauf abzielen oder dazu führen, Wettbewerb zu verhindern oder einzuschränken. Hierzu zählen z.B. Absprachen über Preise, Angebote, Kundenzuteilungen, Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen, Produktions- oder Absatzquoten oder die Aufteilung von geographischen Märkten. Nicht nur ausdrückliche vertragliche Vereinbarungen, sondern auch aufeinander abgestimmte Handlungen als Folge einseitiger Erklärungen (z. B. Ankündigungen von Preiserhöhungen, die das Ziel haben, gleichartige Reaktionen der Wettbewerber hervorzurufen), sind verboten. Jeder direkte oder indirekte Austausch von Informationen zwischen Wettbewerbern ist verboten, z.B. der Austausch von Informationen über Kunden, Preisgestaltung, Kosten, Gehälter, Verkaufsbedingungen, Vertriebsmethoden, Marktanteile, Produktionsmengen, Angebotsabgaben oder Strategien (z. B. Geschäfts- und Forschungsstrategien). Bei Kontakten mit Wettbewerbern müssen Sie stets darauf achten, dass keinerlei Informationen entgegengenommen oder weitergegeben werden, die irgendwelche Rückschlüsse auf das derzeitige oder zukünftige Marktverhalten der MTM GmbH erlauben. Besondere Vorsicht ist auf Tagungen von Verbänden und anderen Branchentreffen wie z. B. Messen geboten. Die sich dort bietenden Gelegenheiten zur Begegnung und Diskussion dürfen nicht dazu genutzt werden, vertrauliche Markt- und Unternehmensinformationen auszutauschen, um das Marktgeschehen zu beeinflussen. Dabei ist schon der bloße Anschein eines Verstoßes zu vermeiden. Bei horizontalen Vereinbarungen müssen die strengen Vorschriften des Europäischen Kartellrechts weltweit befolgt werden – und zwar unabhängig von etwa fehlenden oder weniger strengen lokalen Gesetzen. Auch vertikale Absprachen, also Absprachen zwischen Lieferanten und Kunden oder Patentinhabern und Lizenznehmern, sind verboten. Sie können Geldstrafen oder die Unwirksamkeit der entsprechenden Vereinbarung zur Folge haben. Dazu zählen Beschränkungen der Freiheit des Kunden, Preise oder Lieferbedingungen für seine Geschäftspartner festzulegen (geographische Beschränkungen, Restriktionen in Bezug auf Kunden oder Produktanwendungen), bestimmte Meistbegünstigungsklauseln, Ausschließlichkeitsbindungen wie Gesamtbedarfsdeckung oder Exklusivbelieferung sowie Wettbewerbsverbote. Bei Zweifeln in Bezug auf die kartellrechtliche Zulässigkeit eines bestimmten Verhaltens müssen Sie sich frühzeitig an Ihren Vorgesetzten wenden. Das Kartellrecht verbietet Absprachen zwischen Wettbewerbern.

5. Korruption
MTM Mitarbeitende dürfen niemals materielle Vorteile annehmen oder gewähren, durch die der Eindruck der (versuchten) unsachgemäßen Beeinflussung entstehen kann. Die Beziehung zu allen Geschäftspartnern soll auf Qualität, Zuverlässigkeit, wettbewerbsfähigen Preisen sowie der Beachtung ökologischer und sozialer Standards und der Grundsätze guter Unternehmensführung beruhen. Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung verbieten in den meisten Ländern der Welt die Bestechung von inländischen und ausländischen Amtsträgern sowie von Angestellten inländischer und ausländischer Unternehmen des privaten Sektors. Die MTM GmbH verbietet daher ihren Mitarbeitenden sowie allen, die im Auftrag von MTM handeln, jegliche Form von Bestechung. Sie dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern oder Amtsträgern niemals materielle Vorteile (z. B. Bargeld, Geschenke, Unterhaltungsangebote oder andere persönliche Vorteile) fordern oder annehmen, durch die der Eindruck der (versuchten) Beeinflussung geschäftlicher Entscheidungen entstehen kann. Gleichermaßen dürfen Mitarbeitende anderer Unternehmen oder Amtsträgern niemals persönliche Vorteile in der Absicht versprochen oder gewährt werden, einen Auftrag zu erhalten, ein Geschäft zu sichern oder MTM einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen. Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, ihren Vorgesetzten zu informieren, wenn ein Geschäftspartner oder Amtsträger einen entsprechenden persönlichen Vorteil anbietet oder fordert. Darüber hinaus sind sogenannte „Schmiergeldzahlungen“ (d. h. kleinere Geldbeträge oder Sachleistungen an Amtsträger zur Vereinfachung oder Beschleunigung von Verwaltungsverfahren oder Amtshandlungen wie etwa Zollabfertigungen) nicht erlaubt.

6. Geschenke, Zuwendungen und andere Vorteile
Das Anbieten und Gewähren von Geschenken, Zuwendungen und sonstigen Vorteilen ist nicht erlaubt. Zuwendungen aller Art durch MTM an Geschäftspartner, deren Beschäftigte oder sonstige Dritte, als Gegenleistung für eine Bevorzugung, sind verboten. Höflichkeitsgeschenke, die den allgemein üblichen Geschäftspraktiken entsprechen, sind in jedem Fall so zu gestalten, dass der Empfänger ihre Annahme nicht verheimlichen muss und dass er nicht in eine verpflichtende Abhängigkeit gedrängt wird. Zuwendungen, die über diese allgemein üblichen Geschäftspraktiken hinausgehen, bedürfen stets der Genehmigung des Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung. Dabei sind auch die steuerlichen Auswirkungen für MTM zu berücksichtigen. Einladungen an Geschäftspartner (z. B. Bewirtungen, Veranstaltungen) oder deren Beschäftigte dürfen nur ausgesprochen werden, wenn sie einen geschäftsüblichen Rahmen nicht übersteigen.

7. Interessenkonflikte
Persönliche Beziehungen oder Interessen des Mitarbeitenden dürfen dessen geschäftliche Tätigkeit nicht beeinflussen. Das bedeutet, dass persönliche Interessen des Mitarbeitenden nicht im Widerspruch zu den Interessen der MTM GmbH stehen oder eine Entscheidungsfindung beeinflussen. Unternehmerische Entscheidungen (wie zum Beispiel: Auswahl von Geschäftspartnern, Geschäftsanbahnungen, Personalentscheidungen, Angebotsabgaben) dürfen ausschließlich auf Grundlage nachvollziehbarer wirtschaftlicher Gesichtspunkte bzw. objektiver Kriterien und transparenter Prozesse erfolgen. Finanzielle oder sonstige Beteiligungen an Geschäftspartnern der MTM GmbH, die sich im Falle eines Geschäftsabschlusses positiv für den betreffenden Mitarbeitenden auswirken könnten, sind rechtzeitig offenzulegen. Über jeden bestehenden oder möglichen Interessenkonflikt muss der Vorgesetzte informiert werden, um gemeinsam mit ihm nach einer passenden Lösung zu suchen, um den Interessenkonflikt zu vermeiden. Private und geschäftliche Interessen sind immer strikt zu trennen.

8. IT-Sicherheit
Alle MTM Mitarbeitenden sind verpflichtet, die durch die IT-Abteilung erlassenen Schutz- und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Die geltenden IT-Sicherheitsrichtlinien legen dabei den Rahmen für den Umgang mit den IT-Systemen der MTM GmbH fest. In Zweifelsfällen sollten Sie sich direkt an die IT-Abteilung wenden.

9. Datenschutz
Der Datenschutz hat bei MTM einen hohen Stellenwert. Personenbezogene Daten werden nur zweckgebunden und im Einklang mit den jeweils geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet. Die MTM GmbH verarbeitet personenbezogene Daten nur, sofern diese für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erforderlich sind, und trifft Maßnahmen, diese Daten zu schützen. MTM trifft angemessene Maßnahmen, um personenbezogene Daten zu schützen, welche das Unternehmen beispielsweise von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern erhält. Die Verwendung ihrer Daten muss für die Betroffenen transparent sein, ihre Rechte - insbesondere auf Auskunft, Berichtigung und Löschung – werden gewahrt. Wesentlicher Bestandteil der Datensicherheit sind unsere internen Richtlinien und Vereinbarungen, die den Umgang mit den jeweiligen Kommunikationseinrichtungen (z. B. IT-Systeme, E-Mail, Internet, Telefon- und Voice-Mail-Systeme) regeln. In Zweifelsfällen können sich die Mitarbeitenden an die Vorgesetzten, den Datenschutzbeauftragten oder die Geschäftsleitung wenden.

10. Exportkontrolle
Auf Grundlage der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus haben viele Länder und Staatengemeinschaften Gesetze erlassen, die jedweden Handel mit Personen, Organisationen oder Unternehmen verbieten, die im Verdacht stehen, Terrorismus zu unterstützen. Mithilfe von Sanktionslisten soll dem internationalen Terrorismus die wirtschaftliche Basis durch die Unterbindung jeglicher finanzieller Transaktionen sowie der Nutzung von wirtschaftlichen Ressourcen entzogen werden. Neben den Sanktionslisten sind die Anti-Folter-Verordnung, die EG-Embargo-Verordnungen und die EG-Dual-Use-Verordnung zu befolgen. Die MTM GmbH stellt die Beachtung der genannten Handelsverbote weitestgehend automatisiert sicher. Es ist allen Mitarbeitenden untersagt, jegliche Lieferung oder Zahlung an nicht im System angelegte und überprüfte Adressen durchzuführen. Falls Zweifel oder Fragen aufkommen, ist die Geschäftsleitung zu kontaktieren. Alle Mitarbeitenden müssen beim Einkauf und Verkauf, der Produktion oder Vermarktung von Waren und Technologien die Handelskontrollgesetze beachten.

11. Geldwäsche
Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von Vermögenswerten (nicht nur Bargeld), die aus Straftaten resultieren, in den regulären Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist in den Mitgliedsstaaten der EU, den USA, China und verschiedenen anderen Ländern eine Straftat. Kein Mitarbeitender darf alleine oder in Zusammenarbeit mit Dritten Handlungen vornehmen, die die anwendbaren Gesetze gegen Geldwäsche verletzen. Werden zweifelhafte finanzielle Transaktionen verlangt, die die Übergabe von Bargeld oder sonstigen Vermögensgegenständen zum Gegenstand haben, muss eine Prüfung und Freigabe durch die Geschäftsleitung erfolgen.

12. Schutz des Firmeneigentums und des Eigentums von Geschäftspartnern
Jeder Mitarbeitende muss verantwortungsvoll mit Firmeneigentum umgehen und Vermögensgegenstände der MTM GmbH gegen Verlust, Beschädigung, Diebstahl, Missbrauch und unerlaubte Nutzung schützen. Auch immaterielle Werte wie firmeneigenes Wissen, geistige Eigentumsrechte und urheberrechtlich geschützte Werke gehören zum Firmeneigentum. Vertrauliche Informationen von Geschäftspartnern und deren Know-how sind ebenfalls zu achten und zu schützen. Dies gilt besonders, wenn sie uns im Rahmen einer gemeinsamen Entwicklung anvertraut wurden. Firmencomputer und andere Ausrüstungsgegenstände dienen betrieblichen Zwecken und sind nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Geschäftsleitung darf Firmeneigentum nicht für private Zwecke genutzt oder vom Firmengelände entfernt werden.

13. Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten
MTM erwartet von allen Lieferanten, dass diese die Wertegrundsätze von MTM teilen und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Darüber hinaus erwartet MTM von allen seinen Lieferanten, die Anwendung und Einhaltung folgender Prinzipien, wie sie MTM auch für sich selbst definiert hat: -die ständige Einhaltung aller anwendbaren Gesetze -der Korruptionsverzicht -die Beachtung der Menschenrechte aller Mitarbeitenden -die strikte Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit und moderne Sklavenarbeit -die Verantwortungsübernahme für Gesetze und die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden -die Einhaltung aller relevanten nationalen Gesetze sowie internationaler Standards zum Umweltschutz -die Aufforderung zur Einhaltung der Umsetzung dieser Werbegrundsätze in der eigenen Lieferkette

14. Umwelt- und Klimaschutz
Ressourcenschonung und Klimaschutz gehören zu den zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Bei MTM wird dem Umweltschutz hinsichtlich der anwendbaren Gesetze und internationalen Standards höchste Beachtung eingeräumt. Erforderliche Genehmigungen, Lizenzen und Registrierungen liegen vor. MTM arbeitet stets an der Verbesserung der eigenen Ökobilanz. Hinsichtlich der Erzielung nachhaltiger Energie- und Ressourceneffizienz verwendet MTM natürliche Ressourcen stets sparsam und nutzt erneuerbare Energien. Die Energiegewinnung durch Technologien der erneuerbaren Energien wird bei MTM stets weiter ausgebaut. MTM überwacht und dokumentiert den eigenen Energieverbrauch mit dem Ziel wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz stets zu verbessern, wie auch den Energieverbrauch zu minimieren. Negative Auswirkungen auf die Umwelt durch Verfahren wie etwa Modifikation im Produktionsprozess und Wiederverwertung werden minimiert. Dementsprechend lauten die Ziele des Abfallwirtschaftskonzepts bei MTM „Abfall vermeiden“, „Abfall vermindern“ und „Wiederverwerten“. Wertstoffe und Abfälle werden separat gesammelt und gemäß dem MTM Entsorgungskonzept entsorgt. Nach Möglichkeit, werden wiederverwendbare Materialien eingesetzt. Bereits in der Produktentwicklung sind umweltfreundliche Gestaltung, technische Sicherheit und Gesundheitsschutz feste Zielgrößen. Der Schutz von lokaler Natur und Biodiversität am Standort der Produktionsstätten ist ein Bestandteil, wie auch der Schutz von Feldern und/oder Sammelgebieten vor negativen Auswirkungen von Landnutzungsänderung wie Rodungen, Feuchtgebietsentwässerungen, Einführung invasiver oder gebietsfremder Arten oder das Eintragen von Agrochemikalien oder anderen Stoffen in die Umwelt. Ferner trägt MTM sorge dafür, dass verursachter Lärm die gesetzlichen Bestimmungen nicht überschreitet. Jeder Mitarbeitende trägt dabei die Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen.

15. Verantwortungsbewusste Beschaffung von Rohstoffen
MTM hat sich verpflichtet, bei der Beschaffung und Gewinnung von Rohstoffen, einschließlich Konfliktmineralien, die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen und die Herkunft zu überprüfen. Die Beschaffung und der Einsatz von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt wurden, ist verboten. Dazu zählen auch Rohstoffe aus konfliktbetroffenen Regionen.

16. Umsetzung des Verhaltenskodex
Allen Mitarbeitenden wird Zugang zum Verhaltenskodex in der jeweils aktuellen Fassung ermöglicht. Es ist Aufgabe jeder Führungskraft, sicherzustellen, dass die ihr zugeordneten Mitarbeitenden seinen Inhalt kennen und befolgen. Von unseren Führungskräften fordern wir aufgrund ihrer Vorbildfunktion, dass sie die Regeln aus dem Verhaltenskodex selbst vorleben. Alle Mitarbeitenden können sich bei Fragen oder Unsicherheiten über die Anwendung dieses Verhaltenskodex an ihren Vorgesetzten wenden.